Als Notare sind wir zu unabhängigen Trägern eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung
und Beratung im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege bestellt.

Wir sind in allen Bereichen tätig, in denen das Gesetz eine notarielle Beurkundung oder
Beglaubigung vorsieht oder es sich empfiehlt, notariellen Rat einzuholen.

Unser Aufgabenbereich umfasst Beratung und Beurkundung insbesondere betreffend:

  • Immobilien: Kauf- und Übertragungsverträge, Entwicklung von Immobilien – insbesondere Aufteilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz und Bauträgerverträge, Nachbarschaftliche Vereinbarungen, Bestellung von Hypotheken, Grundschulden und anderen Rechten (z.B. Wege-, Wohn- oder Nießbrauchsrechte) etc.
  • Unternehmen: Gründung, Umstrukturierung und Auflösung von Gesellschaften (z.B. GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, oHG, (GmbH & Co) KG etc.), Anteilsübertragungen und Durchführung von Gesellschafterversammlungen sowie sonstige zum Handelsregister anmeldepflichtige Vorgänge
  • Erbe und Schenkung:Testamente und Erbverträge, Erbscheinsanträge, Nachlassauseinandersetzungen, Erbausschlagungen, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsverträge, etc.
  • Ehe, Partnerschaft und Familie: Ehe- und Partnerschaftsverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen, Adoption
  • Vorsorge: General- und Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

In jedem Fall erfolgt vor oder bei einer Beurkundung
stets auch eine Beratung mit Erläuterung der Urkunde
und alternativer Lösungen.